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Personalausweis - Beantragung

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und sich überwiegend in Deutschland aufhält, hat ab Vollendung des                    16. Lebensjahres die Pflicht, ein gültiges Ausweisdokument wie dem Personalausweis zu besitzen.

Es besteht auch die Möglichkeit, bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres einen Personalausweis zu beantragen.

Die Gültigkeitsdauer beträgt

·      bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre

·      ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre

·      vorläufiger Personalausweis (unabhängig vom Alter): max. 3 Monate

Das Ausweisdokument kann vorab ungültig werden, wenn

·      die einwandfreie Feststellung der Identität anhand des Lichtbilds nicht mehr gegeben ist

·      sich der Familienname geändert hat

·      die Daten aufgrund von starken Verschmutzungen nicht mehr lesbar sind oder

·      das Dokument beschädigt ist

Die Beschädigung des RFID-Chips führt jedoch nicht zur Ungültigkeit.

 

Wenn Sie heiraten möchten und sich dadurch Ihr Name ändern wird, können Sie bis zu 8 Wochen vor der Eheschließung

einen neuen Personalausweis beantragen.

Dieser ist jedoch erst ab dem Datum der Eheschließung gültig und kann daher nicht vorher ausgehändigt werden. 

Statusabfrage der Beantragung des Personalausweises

Kosten & Zahlungsweise

·      37,00 € für Antragsteller ab Vollendung des 24. Lebensjahres

·      22,80 € für Antragsteller bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres

·      10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis

·      13,00 € Aufschlag für Ausstellung außerhalb der Öffnungszeiten oder bei nichtzuständiger Behörde

·      30,00 € Aufschlag für Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

·        7,00 € für ein biometrisches Lichtbild am Lichtbild-Automat

 

Die Gebühr kann mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) gezahlt werden.

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben, ist das Stadtbüro für die Ausstellung Ihres                                Personalausweises zuständig.

Die Person, für welche das Ausweisdokument bestimmt ist, muss zur Beantragung persönlich erscheinen.                                      Die Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

 

Erforderliche Unterlagen 

·      bisheriger Personalausweis oder Reisepass

·      Geburtsurkunde bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokuments

·      Für Personalausweise für Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres

·      Ausweisdokumente der sorgeberechtigten Elternteile

·      wenn ein sorgeberechtigter Elternteil nicht zur Beantragung erscheint, dessen Einverständniserklärung

·      Namensänderungsurkunde bei kürzlicher Namensänderung oder wenn z.B. das Patronym im Ausweis erscheinen soll

·      bei Beantragung vor der Eheschließung (aufgrund einer Namensänderung) die Anmeldebescheinigung des Standesamts

·      Nach Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde sowie die letzte Personenstandsurkunde (in deutscher Sprache)

·      Aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild

Ab dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder entgegengenommen und verarbeitet werden.

·      Sie können ein Lichtbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen und verschlüsselt an das Stadtbüro              übermitteln lassen. Über den folgenden Link finden Sie einen zertifizierten Fotodienstleister in Ihrer Umgebung:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

·      Alternativ können Sie (ab einer Körpergröße von 1,00 m) ein Lichtbild am Lichtbildautomat

der Firma Lause GmbH in unseren Räumlichkeiten erstellen lassen.

 

 

Weitere Informationen

Ab Vollendung des 10. Lebensjahres besteht die Pflicht, eine Unterschrift zu leisten, welche auf dem Ausweisdokument      sichtbar ist.

Die Abgabe von Fingerabdrücken ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres Pflicht.

 

Ist Ihr Personalausweis verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar, müssen Sie den Verlust beim Stadtbüro anzeigen.

Sollten Sie Ihren Personalausweis wiederauffinden, müssen Sie auch dies dem Stadtbüro melden.

In solchen Fällen ist davon abzuraten, mit einem wiederaufgefundenen Ausweisdokument zu verreisen,

da es bei Grenzübergängen zu Problemen kommen kann.

Nachdem Sie den Verlust angezeigt haben, können Sie auch gleich einen neuen Personalausweis beantragen.

Rechtsgrundlagen

§ 9 Personalausweisgesetzt (PAuswG)

Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.

Zuständige Stellen

Stadtbüro

Hausanschrift
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Öffnungszeiten

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

Statusabfrage der Beantragung des Personalausweises