Erforderliche Unterlagen
· bisheriger Reisepass oder Personalausweis
· Geburtsurkunde bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokuments
· Für Reisepässe für Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres
· Ausweisdokumente der sorgeberechtigten Elternteile
· wenn ein sorgeberechtigter Elternteil nicht zur Beantragung erscheint, dessen Einverständniserklärung
· Namensänderungsurkunde bei kürzlicher Namensänderung oder wenn z.B. das Patronym im Pass erscheinen soll
· bei Beantragung vor der Eheschließung (aufgrund einer Namensänderung) die Anmeldebescheinigung des Standesamts
· Nach Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde sowie die letzte Personenstandsurkunde (in deutscher Sprache)
· Zur Beantragung eines Zweitpasses einen entsprechenden Nachweis des berechtigten Interesses (z.B. vom Arbeitgeber)
· Aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
Ab dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder entgegengenommen und verarbeitet werden.
· Sie können ein Lichtbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen und verschlüsselt an das Stadtbüro übermitteln lassen. Über den folgenden Link finden Sie einen zertifizierten Fotodienstleister in Ihrer Umgebung:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
· Alternativ können Sie (ab einer Körpergröße von 1,00 m) ein Lichtbild am Lichtbildautomat
der Firma Lause GmbH in unseren Räumlichkeiten erstellen lassen.
Weitere Informationen
Ab Vollendung des 10. Lebensjahres besteht die Pflicht, eine Unterschrift zu leisten, welche auf dem Ausweisdokument sichtbar ist.
Die Abgabe von Fingerabdrücken ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres Pflicht.
Ist Ihr Reisepass verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar, müssen Sie den Verlust und das Wiederauffinden beim Stadtbüro anzeigen.
Sollten Sie Ihren Reisepass wiederauffinden, müssen Sie auch dies dem Stadtbüro melden.
In solchen Fällen ist davon abzuraten, mit einem wiederaufgefundenen Ausweisdokument zu verreisen,
da es bei Grenzübergängen zu Problemen kommen kann.
Nachdem Sie den Verlust angezeigt haben, können Sie auch gleich einen neuen Reisepass beantragen.